Die Praxis Canfort
Alternative Therapieoptionen mit pharmakologischer Betreuung
Informationen rund um die Praxis und den Inhaber. Als Facharzt für Klinische Pharmakologie mit langjähriger Erfahrung und Expertise bei der Erforschung neuer Wirkstoffe bietet er eine individuelle und wissenschaftlich fundierte Beratung bezüglich der Anwendung mit medizinischen Cannabinoiden an.
Pharmazeutische Darreichungsformen
Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Arten der Anwendung.
Die Verwendung von Cannabis als Heilmittel reicht lange zurück
Bereits vor tausenden von Jahren wurde Cannabis in der traditionellen Medizin eingesetzt. Es wurde vor allem als Schmerzmittel, Beruhigungsmittel und zur Förderung der Verdauung verwendet. In den letzten Jahren ist das medizinische Interesse an der Nutzung von Cannabinoiden als Arzneimittel erneut gewachsen, was ein Wiedererwachen dieser altbewährten Therapieform bewirkt hat.
F.A.Q.
Wann soll ich welche Terminarten buchen?
Ihr allererster Termin ist das Erstgespräch. Dieses findet immer in Präsenz vor Ort statt. Ihre Beschwerden/Befunde und bisherige Therapieverläufe werden besprochen und die Ausstellung eines Rezepts wird ärztlich geprüft. Sie erhalten einen individuell auf Ihre Beschwerden und Ihre Lebenssituation zugeschnittenen ersten Therapieansatz mit ausführlicher Anleitung. Sie erhalten außerdem eine ärztliche Bescheinigung, die oft auch Patientenausweis oder Cannabisausweis genannt wird.
Sollten Sie bereits eine Therapie bei anderen Ärzten begonnen haben und möchten aber zu Canfort wechseln, so können Sie den Arztwechsel Termin buchen. Diese Termine finden ebenfalls ausschließlich vor Ort statt, dauern aber nicht ganz so lange wie bei neuen Therapien. Selbstverständlich erhalten Sie beim Arztwechsel ebenfalls eine ärztliche Bescheinigung, die als Cannabisausweis genutzt werden kann.
Folgetermine sind persönliche Gesprächstermine, in denen Wirkung und Verträglichkeit besprochen werden. Gerade zu Beginn der Behandlung gibt es vermehrt Gesprächsbedarf. Die Therapie wird dann entsprechend angepasst oder es werden gemeinsam Alternativen gesucht. Folgetermine können sowohl als Präsenztermine vor Ort oder per Videosprechstunde erfolgen.
Diese Funktion richtet sich ausschließlich an Patientinnen und Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung in unserer Praxis befinden. Ärztliche Folgeverordnungen können ebenfalls sicher über Doctolib bestellt werden. Sofern Ihre Therapie eingestellt ist und Sie keine Fragen haben, können Sie unter Angabe des Cannabisarzneimittels und der benötigten Menge ein Folgerezept anfordern. Weitere Details erhalten Sie unter der Rubrik „Folgerezept“.
Wie verreise ich mit Cannabis?
Wie erhalte ich meine Medikamente?
Für das Reisen mit Cannabisarzneimitteln (CAM) gibt es keine einheitliche EU-Regelung, sondern ein Flickwerk aus nationalem Recht, Schengen-Bestimmungen und Sondergenehmigungen. Innerhalb des Schengen-Raums wird eine „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ benötigt. Diese erhalten Sie von uns vorausgefüllt und müssen sie von der zuständigen Gesundheitsbehörde (z. B. Gesundheitsamt) beglaubigen lassen.
Sie erhalten ein Rezept in Papierform, das Sie in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen können. Wir können Ihnen auf Wunsch auch den bequemen Bezug über eine Versandapotheke ermöglichen. Dies stellt gerade für Patienten mit eingeschränkter Mobilität und Patienten aus etwas abgelegeneren Orten eine große Erleichterung dar.
Wichtige Informationen!
Bitte lesen Sie die folgenden Spalten aufmerksam durch, bevor Sie einen Termin buchen.
Befunde
Die Therapie mit Medizinalcannabis ist symptomorientiert. Da die zugrundeliegenden Erkrankungen aus verschiedensten Gebieten der Medizin kommen, ist es ratsam, dass Sie etwaige entsprechende Befunde bzw. Arztbriefe zum Erstbesuch mitbringen!
Alter
Gemäß des derzeitigen wissenschaftlichen Standes werden nur Patienten ab 25 Jahren mit Medizinalcannabis behandelt. Eine Ausnahme kann bei besonders schwerwiegenden Erkrankungen (z.B. Epilepsie mit täglichen Attacken) erfolgen. Nehmen Sie dazu bitte Kontakt per Email auf.
Bezahlung
Am Ende Ihres Besuchs zahlen Sie direkt vor Ort bequem mit Ihrer Karte. Sie erhalten eine Rechnung, die Privatversicherte bei ihrer Versicherung einreichen können. Selbstzahler können sich an folgenden Preisen orientieren:
Erstgespräch für Neupatienten – ca. €75
Erstgespräch bei Arztwechsel – ca. €45
Ärztliches Folgegespräch – ca. €30
Ärztliche Bearbeitung einer Folgeverordnung – ca. €15
Ausstellen eines Schengen-Formulars – ca. €15
Erstattung
Die Leistungen der Praxis werden auf Honorarbasis vergütet. Privatversicherte können die Rechnung einreichen, wobei eventuell nicht der gesamte Betrag erstattet wird. Gesetzlich Versicherte müssen als Selbstzahler die gesamten Kosten übernehmen. Dies ist unabhängig von den Apothekenkosten.